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Brückenversorgung
 

Wenn ein Zahn verloren gegangen ist, muß die Zahnlücke mit einer Brücke geschlossen werden. Andernfalls beginnen die Nachbarzähne in Richtung Lücke zu kippen. Das hat den Nachteil, daß an diesen Karies entsteht. Auch an den Zähnen des Gegenkiefers erhöht sich die Kariesgefahr, da auch der Gegenzahn in Richtung Lücke wandert. Eine Brücke wird fest eingeklebt und ist nicht herausnehmbar. Dazu werden die Nachbarzähne mit überkront. Alternativ kann eine Brücke auch nur geklebt (Klebebrücke) werden ohne die Nachbarzähne vollständig zu überkronen. Es ist auch möglich die Lücke mit einem Implantat zu versorgen, auf welches dann eine Krone befestigt wird, oder die Lücke wird mit einer herausnehmbaren Prothese versorgt.

Inhalt
Behandlung
Herstellung
Haltbarkeit
Kosten

Behandlung

Die Nachbarzähne zur Zahnlücke müssen wie bei Kronen zunächst vorbereitet (präpariert) werden. Dazu beschleift der Zahnarzt die Zähne rundherum, kürzt die Höhe, entfernt alle losen Füllungsreste und Karies. Eventuell müssen die Zähne durch einen zusätzlichen Stiftaufbau stabilisiert werden.

Durch das Schleifen werden die kleinen Kanälchen, die den Zahn durchziehen (Dentinkanälchen) eröffnet. Dadurch wird der Zahn empfindlich. Wenn der Bohrer zu alt und zu stumpf ist und der Zahnarzt mit zu hohem Druck arbeitet, kann es zu einer Überhitzung des Zahnes kommen (Schleiftrauma). Der Nerv kann sich dabei entzünden, und starke Schmerzen sind die Folge.

Wird zuviel abgetragen - besonders bei jungen Zähnen, so kann die Nervkammer (Pulpa) eröffnet werden. Dann blutet es aus dem Zahn. Eine Wurzelbehandlung ist dann meist erforderlich.

Nach einer Abformung des Kiefers für den Zahntechniker werden die Zähne und die Lücke mit einer provisorischen Brücke geschützt und in ihrer Lage fixiert. Das ist wichtig, da die Zahn nach dem Beschleifen keinen Kontakt mehr zu den Nachbarzähnen und zu den Gegenzähnen hat. So beginnen sie zu wandern oder zu kippen.

Nach der Herstellung der Brücke im Labor wird das Provisorium wieder entfernt und die fertige Brücke anprobiert. Dabei kontrolliert der Zahnarzt zunächst die Kronenränder. Wenn die Kante dort zu stark ist oder die Brücke den Zahn nicht richtig abschließt, kann sich dort später wieder Karies bilden. Wenn der Rand zu kurz ist, verbleit für einige Zeit eine verstärkte Kälteempfindlichkeit. Ist der Rand zu lang und steht über, so können sich Speisen einlagern und es kommt zu Zahnfleischentzündungen.

Der Kontakt zu den Nachbarzähnen sollte ein gleichmäßiger Punkt (Kontaktpunkt) im oberen Kronendrittel sein. Wenn der Kontakt zu stark ist, läßt sich die Brücke nicht vollständig aufsetzen und der Rand simmt dann nicht. Ist der Kontakt dagegen zu schwach oder zu flächig ausgeformt, so setzen sich beim Essen Speisereste zwischen die Zähne.

Das Brückenglied ist der Teil der Brücke, der den fehlenden Zahn ersetzt. Diese darf nicht zu sehr dem Zahnfleisch aufliegen, da sich sonst immer wieder Essensreste einlagern und unter der Brücke nicht richtig geputzt werden kann. Bei zu großem Abstand vom Zahnfleisch kann es zum Bruch der Brücke kommen, wenn diese dort zu dünn ist.

Die Bißhöhe der neuen Brücke wird mit einem Blaupapier überprüft. Beim zubeißen zeigen sich auf der Brücke und auf den Nachbarzähnen die Kontaktpunkte. Diese müssen nach den Regeln der Kaufunktionen gestaltet sein. Hier gilt besser zuviel als zu wenig (siehe Abb.1). Denn meist ist durch starke Beanspruchung oder jahrelange Füllungen Zahnsubstanz und damit Bißhöhe verloren gegangen. Durch Zahnwanderungen stimmt die Stellung der Gegenzähne meist nicht mehr, die der Zahnarzt durch einschleifen korrigiert.

Brücke mit zu wenig Kontakt
Abb.1
Brücke auf dem Zahntechnikmodell. Die vorderen beiden Zähne haben keinen Kontakt zu den oberen Zähnen. Die oberen Zähne werden soweit herauswachsen bis sie wieder Kontakt haben.

Der Zahnarzt muß Störkontakte sorgfältig entfernen, andernfalls können starke Kiefergelenksschmerzen sowie Zahnaschmerzen und Überempfindlichkeiten an den überlasteten Zähnen auftreten (s. Abb.2).

Störkontakt (rot), fehlende Kontakte (blau)
Abb.2
Die gleiche Brücke: Im vorderen Bereich keine Kontaktpunkte (blaue Pfeile), hinten ein starker Störkontakt, der zu Schmerzen führen kann!

Der Zahnarzt klebt (zementiert) die Brücke mit einem Zement ein. Der Spalt zwischen Zahn und Brücke wird verschlossen. Wenn der Zement ungleichmäßig in der Brücke verteilt ist , kann das zu undichten Brücken führen. Wenn der Zahnarzt die Stellen erkennt kann er sie nacharbeiten und abdichten. Der Rand kann auch poliert werden, damit sich dort möglichst wenig Zahnbelag anlagert. Das ist kein Pfusch sondern eher ein Zeichen, daß der Zahnarzt gewissenhaft arbeitet. Nun ist die Brücke fest in die Zahnreihe integriert und kann viele Jahre ihren Dienst tun.


Die Herstellung im Labor

Je nach Brücke gibt es ähnlich wie bei Kronen verschiedene Herstellungsverfahren. Der Zahnabdruck aus der Praxis wird zunächst mit Gips ausgegossen. Es entsteht ein Gipsmodell, das der Zahntechniker zu einem Stumpfmodell verarbeitet. Bei diesem Gipsmodell können einzelne Teile herausgenommen und exakt zurückgesetzt werden - auch die Zahnstümpfe. Dadurch kann der Techniker die einzelnen Teile der Brücke rundherum bearbeiten und kontrollieren.

Auf dem Modell wird aus Wachs eine Brücke hergestellt (aufwachsen) Diese Wachsbrücke wird dann in einen feuerfesten Gips (Einbettmasse) eingegossen. Dann wird in einem Ofen das Wachs ausgebrannt und die entstandene Hohlform in einem Gießgerät mit Metall gefüllt. Nach dem Abkühlen wird die entstandene Metallbrücke ausgearbeitet angepaßt und auf Ihren Sitz kontrolliert. Dazu hat der Techniker ein künstliches Kiefergelenk (Artikulator) mit den Modellen auch des Gegenkiefers. Eine andere Herstellmethode ist das Fräsen aus einem Metallrohling.

Die Metallbrücke kann auch verblendet werden. Das heißt mit einer dünnen Keramik- oder Kunststoffschicht überzogen werden, damit sie natürlich weiß aussieht. Dazu werden lichthärtende Kunststoffmassen oder Keramikmassen verwendet, die im Ofen gebrannt werden.

Bei den verblendeten Brücken kann schon mal ein Teil der Verblendung abplatzen. Daher ist es wichtig, daß die Keramik sauber verarbeitet wird und die Brenntemperaturen exakt eingehalten werden.

Vollkeramikbrücke haben sich bisher nur bei kleinen Zahnlücken bewährt. Sie enthalten kein Metallgerüst und sehen bei guter Verarbeitung besser aus als Metallkeramikbrücke.




Die Haltbarkeit

In der Wissenschaft wird die Haltbarkeit mit Hilfe der Verlustrate gemessen. Sind beispielsweise von 10 gemessenen Brücke nach 7 Jahren 50% - also 5 Brücken verlorengegangen, so spricht man von einer Haltbarkeit von sieben Jahren. Dabei kann je nach Verlustverteilung die eine Brücke nach einem halben Jahr verloren gehen, eine andere nach beispielsweise 36 Jahren. Eine andere Meßmethode ist die 5-Jahres Überlebensrate. Sind beispielsweise nach 5 Jahren 3 Brücke verloren gegangen, so beträgt die Rate 70%.

Die meisten von Zahnärzten angegebenen Haltbarkeitsangaben sind Schätzwerte, aus persönlicher Erfahrung, die nicht gemessen wurden. Aus diesen beiden Gründen ist es eigentlich nicht möglich eine Antwort auf die Frage zu geben: Wie lange hält die Brücke?

Daneben muß man unterscheiden, ob die Brücke oder die Zähne Schaden genommen haben. Wenn die Zahnsubstanz zu weit zerstört ist, oder noch Karies vorhanden ist, dann kann sich die Brücke lösen. Es liegt daher im Ermessen des Zahnarztes, ob der Zahn noch erhalten werden, oder gleich gezogen werden sollte.

Die reine Metallbrücke aus Gold oder Stahl ist am stabilsten. Es entsteht an den dünnsten Stellen, die gleichzeitig stark belastet sind schon mal Löcher. Ursache kann dabei auch ein Materialfehler - Lunker oder Lochkorrosion sein. Langen Brücken können nach längerer Tragedauer schon mal an den dünnsten Stellen durch Materialermüdung brechen. Dieses kann der Zahntechniker mit Verstärkung des Metalls vermeiden.

Die häufigere Ursache für den Verlust einer Brücke liegt wie bei Kronen meistens in einer vom Rand neu entstandenen Karies, die unbemerkt in die Brücke eindringt. Daher sind halbjährliche Kontrollen des Zahnersatzes besonders wichtig.

Wenn alles gut gemacht wurde kann eine Metallbrücke 15-20 Jahre halten.

Bei der Kunststoff-verblendeten Brücke wird die Verblendung nicht im Kaubereich gemacht, da diese den Kaukräften meist nicht standhält. Da, eine Kaufläche aus Metall jedoch sehr dunkel aussieht, wird vom Zahnarzt der Wunsch des Patienten gerne erfüllt und die Kaufläche mit verblendet. Nach einigen Jahren ist die Verblendung dann abgenutzt und platzt ab. Das Metall unter der Verblendung ist meist sehr dünn (weniger als 1mm), damit ausreichend Platz für die Verblendung da ist. Einige Jahre später ist dann ein Loch in der Brücke und Karies kann eindringen.

Kunststoffverblendungen werden auf das Metall geklebt und mit Unterschnitten, die mit kleinen aufgegossenen Mettallperlen erzeugt werden zusätzlich gesichert. Durch die Kaukräfte kommt es zu Biegespannungen zwischen Kunststoff und Metall, wodurch sich die Klebefuge mit den Jahren langsam löst. Durch die Sicherung geht die Verblendung nicht verloren, es kommt aber zu dunklen Verfärbungen zwischen Kunststoff und Metall.

Keramikverblendungen sind viel stabiler und härter und können daher auch auf der Kaufläche eingesetzt werden. Aber auch bei Keramik gibt es Abplatzungen und Spaltverfärbungen. Wenn nach Jahren ein Teil der Verblendung abplatzt, kann es schon mal sein, daß die Brücke sich teilweise gelöst hat und dadurch vermehrt Biegungen bei Belastung auftreten. Dann sollte die Brücke unbedingt sofort vom Zahnarzt wiederbefestigt und repariert werden.

Eine Kunststoffverblendung im Kaubereich hält ca. 5 Jahre.

Eine Kunststoffverblendung außerhalb des Kaubereichs und eine Keramikverblendung kann bis 10 Jahre halten.


Die Kosten

Die Preise für Zahnersatz sind in Deutschland noch stark reglementiert und unterliegen daher kaum dem Wettbewerb.

Für die gesetzliche Kassen gilt der Bewertungsmaßstab (BEMA 2004 Stand 2008) der zwischen Kassen und Zahnärzten ausgehandelt wird. Dieser ist bundesweit einheitlich und für die Zahnärzte verbindlich und gilt für die Kassenbrücke. Das ist die Stahlbrücke bei den Seitenzähnen und zusätzlich die Kunststoffverblendung bei den vorderen Zähnen. Weitere Arbeiten wie z.B. Keramikverblendungen müssen zusätzlich berechnet werden.

Durch die letzten Gesundheitsreformen wurden die Kassen gestärkt, so daß diese jetzt eigene einzelne Verträge mit den Zahnärzten abschließen können.

Für eine Metallbrücke zum Ersatz eines Zahnes erhält der Zahnarzt nach BEMA 2004 298 Punkte. Der Punktwert beträgt einheitlich 0,7316 Euro. Das ergibt dann 2298 x 0,7316 = 218,02 Euro Honorar für die Brücke. Hinzu kommen noch weitere Arbeiten wie z.B. eine provisorische Brücke.

Die Laborkosten sind ebenfalls einheitlich reguliert, jedoch gilt hier ein sogenannter Höchstpreis, von dem nach unten abgewichen werden kann. Die Preise sind im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II 2004) festgelegt und die Preise werden zwischen Zahntechnikerinnung und Kassen ausgehandelt.

Materialkosten für z.B. Abdruckmaterialien oder Metallegierungen dürfen zum Teil zusätzlich berechnet werden.

Alle Kosten zusammen ergeben bei der Metallbrücke im Durchschnitt 558,06 Euro. Dieser Durchschnittspreis ist die Grundlage für die Berechnung des Festzuschuß den Kassenpatienten von ihrer Kasse erstattet bekommen. Der einfache Festzuschuß beträgt 279,03 Euro. Nämlich genau die Hälfte des Durchschnittpreises. Das heißt der Patient bekommt vom Zahnarzt z.B. die folgende Rechnung für eine Brücke:

 Zahnärztliches Honorar                            230,00 Euro 

Praxismaterial 10,00 Euro
Laborkosten 310,00 Euro
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Gesamtkosten 550,00 Euro
abzgl. Festzuschuß -279,03 Euro
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Zu zahlen 270,97 Euro

Dann passiert folgendes: Der Zahnarzt bezahlt an sein Labor 310,00 Euro. Er erhält von der Kasse 279,03 Euro und der Patient bezahlt an den Zahnarzt 270,97 Euro.

Wünscht der Patient eine bessere Brücke, z.B. eine Goldplatinlegierung mit Keramikvollverblendung, so sind Zahnarzt und Labor nicht mehr preisgebunden. Dann könnte die Rechnung z.B. so aussehen:

 Zahnärztliches Honorar                            600,00 Euro 

Praxismaterial 10,00 Euro
Laborkosten 600,00 Euro
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Gesamtkosten 1210,00 Euro
abzgl. Festzuschuß -279,03 Euro
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Zu zahlen 930,97 Euro

Der Festzuschuß ist unabhängig von der Art der Brücke und ändert sich dabei nicht. Den gleichen Festzuschuß erhalten Sie übrigens auch bei einer andersartigen Versorgung mit einem Implantat oder einer einfachen Klammerprothese. Patienten erhalten bei regelmäßiger Vorsorge einen Bonus von 20% (nach fünf Jahren) oder 30% (nach 10 Jahren). Der Festzuschuß ändert sich dann in unserer Rechnung von 279,03 Euro auf 334,84 Euro bzw. 362,74 Euro. Der doppelte Festzuschuß, der bei besonderen Härten gezahlt wird, beträgt übrigens 558,06 Euro. Zusatzversicherungen bezahlen meist 35% der Gesamtsumme ohne Mehrleistungen (einfacher Festzuschuß = 50% der Gesamtsumme / Bonus 20% des Festzuschusses entspricht 15% der Gesamtsumme: 50% + 15% = 65% + 35% Zusatzversicherung = 100% der Gesamtsumme).

Der Preisvergleich ist daher sehr schwierig. So ist 500 Euro für eine Stahlbrücke eher viel, für eine Keramikbrücke eher wenig. Da Kostenvoranschläge von verschiedenen Zahnärzten meist auch in der Art des Zahnersatzes verschieden ausfallen wird der Preisvergleich noch erschwert.

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