Behandlung
Der Zahn muß für eine Krone zunächst vorbereitet (präpariert) werden.
Dazu beschleift der Zahnarzt den Zahn rundherum, kürzt die Höhe, entfernt alle losen
Füllungsreste und Karies. Eventuell muß der Zahn durch einen zusätzlichen Stiftaufbau
stabilisiert werden.
Durch das Schleifen werden die kleinen Kanälchen, die den Zahn durchziehen (Dentinkanälchen)
eröffnet. Dadurch wird der Zahn empfindlich. Wenn der Bohrer zu alt und zu stumpf ist und der
Zahnarzt mit zu hohem Druck arbeitet, kann es zu einer Überhitzung des Zahnes kommen (Schleiftrauma).
Der Nerv kann sich dabei entzünden, und starke Schmerzen sind die Folge.
Wird zuviel abgetragen - besonders bei jungen Zähnen, so kann die Nervkammer (Pulpa) eröffnet
werden. Dann blutet es aus dem Zahn. Eine Wurzelbehandlung ist dann meist erforderlich.
Nach einer Abformung des Zahnes für den Zahntechniker wird der Zahn mit einer provisorischen
Krone geschützt und in seiner Lage fixiert. Das ist wichtig, da der Zahn durch das Beschleifen
keinen Kontakt mehr zu den Nachbarzähnen und zu den Gegenzähnen hat. So beginnt er zu wandern
oder zu kippen.
Nach der Herstellung der Krone im Labor wird das Provisorium wieder entfernt und die fertige
Krone anprobiert. Dabei kontrolliert der Zahnarzt zunächst den Kronenrand. Wenn die Kante
dort zu stark ist oder die Krone den Zahn nicht richtig abschließt, kann sich dort später
wieder Karies bilden. Wenn der Rand zu kurz ist, verbleibt für einige Zeit eine verstärkte
Kälteempfindlichkeit. Ist der Rand zu lang und steht über, so können sich Speisen
einlagern und es kommt zu Zahnfleischentzündungen.
Der Kontakt zu den Nachbarzähnen sollte ein gleichmäßiger Punkt (Kontaktpunkt)
im oberen Kronendrittel sein. Wenn der Kontakt zu stark ist, läßt sich die Krone nicht
vollständig aufsetzen und der Rand stimmt dann nicht. Ist der Kontakt dagegen zu schwach oder
zu flächig ausgeformt, so setzen sich beim Essen Speisereste zwischen die Zähne.
Die Bißhöhe der neuen Krone wird mit einem Blaupapier überprüft. Beim
zubeißen zeigen sich auf der Krone und auf den Nachbarzähnen die Kontaktpunkte.
Diese müssen nach den Regeln der Kaufunktionen gestaltet sein. Hier gilt eher zuviel als
zu wenig, denn meist ist durch starke Beanspruchung oder jahrelange Füllungen Zahnsubstanz
und damit Bißhöhe verloren gegangen.
Der Zahnarzt klebt (zementiert) die Krone mit einem Zement ein. Der Spalt zwischen Zahn
und Krone wird verschlossen. Wenn der Zement ungleichmäßig in der Krone verteilt ist
oder bei Vollkeramikkronen zu stark schrumpft, kann das zu undichten Kronen führen. Wenn
der Zahnarzt die Stellen erkennt kann er sie nacharbeiten und abdichten. Der Rand kann auch
poliert werden, damit sich dort möglichst wenig Zahnbelag anlagert. Das ist kein Pfusch
sondern eher ein Zeichen, daß der Zahnarzt gewissenhaft arbeitet. Nun ist der Zahn geschützt
und kann viele Jahre seinen Dienst tun.
Die Herstellung im Labor
Je nach Kronenart gibt es verschiedene Herstellungsverfahren. Der Zahnabdruck aus der Praxis wird
zunächst mit Gips ausgegossen. Es entsteht ein Gipsmodell, das der Zahntechniker zu einem
Stumpfmodell verarbeitet. Bei diesem Gipsmodell können einzelne Teile herausgenommen und
exakt zurückgesetzt werden - auch der Zahnstumpf. Dadurch kann der Techniker den Zahn und
die neue Krone rundherum bearbeiten und kontrollieren.
Auf dem Modell wird aus Wachs eine Krone hergestellt (aufwachsen) Diese Wachskrone wird
dann in einen feuerfesten Gips (Einbettmasse) eingegossen. Dann wird in einem Ofen
das Wachs ausgebrannt und die entstandene Hohlform in einem Gießgerät mit Metall
gefüllt. Nach dem Abkühlen wird die entstandene Metallkrone ausgearbeitet angepaßt
und auf Ihren Sitz kontrolliert. Dazu hat der Techniker ein künstliches Kiefergelenk
(Artikulator) mit den Modellen auch des Gegenkiefers.
Eine andere Herstellmethode ist das Fräsen aus einem Metall- oder Keramikrohling.
Die Metallkrone kann auch verblendet werden. Das heißt mit einer dünnen Keramik-
oder Kunststoffschicht überzogen werden, damit sie natürlich weiß aussieht.
Dazu werden lichthärtende Kunststoffmassen oder Keramikmassen verwendet, die im Ofen
gebrannt werden.
Bei den verblendeten Kronen kann schon mal ein Teil der Verblendung abplatzen. Daher ist
es wichtig, daß die Keramik sauber verarbeitet wird und die Brenntemperaturen exakt
eingehalten werden.
Vollkunststoffkronen, die zum Teil angeboten werden und nur aus Kunststoff ohne Metall bestehen,
sind nur als provisorische Kronen geeignet. Langfristig sind diese zu unstabil.
Vollkeramikkronen bestehen aus einem Zirkonkern, die mit Keramik verblendet wird oder
aus Oxidkeramik. Der Kern aus Zirconiumoxid ist etwas dicker als ein Metallkern und schneeweiß.
Die Keramikverblendung wirkt dadurch natürlicher. Oxidkeramik (z.B. CEREC (c)) ist
durchgehend Zahnfarben und wirkt daher am natürlichsten.
Die Kronenform wird vom Techniker frei modelliert. Er orientiert sich dabei an Nachbarzähnen
und gelernten Regeln. Dadurch hat die fertige Krone nicht mehr die Form des natürlichen
Zahnes. Dabei ist es schon seit Jahren möglich die natürliche Form festzuhalten und durch
Computerfräsung auf die Krone zu übertragen.
Die Haltbarkeit
In der Wissenschaft wird die Haltbarkeit mit Hilfe der Verlustrate gemessen.
Sind beispielsweise von 10 gemessenen Kronen nach 7 Jahren 50% - also 5 Kronen
verlorengegangen, so spricht man von einer Haltbarkeit von sieben Jahren.
Dabei kann je nach Verlustverteilung die eine Krone nach einem halben Jahr
verloren gehen, eine andere nach beispielsweise 36 Jahren.
Eine andere Meßmethode ist die 5-Jahres Überlebensrate. Sind
beispielsweise nach 5 Jahren 3 Kronen verloren gegangen, so beträgt die
Rate 70%.
Die meisten von Zahnärzten angegebenen Haltbarkeitsangaben sind Schätzwerte,
aus persönlicher Erfahrung, die nicht gemessen wurden. Aus diesen beiden
Gründen ist es eigentlich nicht möglich eine Antwort auf die Frage
zu geben: Wie lange hält die Krone?
Daneben muß man unterscheiden, ob die Krone oder der Zahn Schaden genommen
hat. Wenn die Zahnsubstanz zu weit zerstört ist, oder noch Karies vorhanden
ist, dann kann sich die Krone lösen. Es liegt daher im Ermessen des Zahnarztes,
ob der Zahn noch erhalten werden, oder gleich gezogen werden sollte.
Die klassische Metallkrone aus Gold oder Stahl ist eigentlich unkaputbar.
Es entsteht an den dünnsten Stellen, die gleichzeitig stark belastet sind
schon mal Löcher. Ursache kann dabei auch ein Materialfehler - Lunker
oder Lochkorrosion sein.
Die häufigere Ursache für den Verlust der Krone liegt jedoch meistens
in einer vom Rand neu entstandenen Karies, die unbemerkt in die Krone eindringt.
Daher sind halbjährliche Kontrollen des Zahnersatzes besonders wichtig.
Wenn alles gut gemacht wurde kann eine Metallkrone 20-30 Jahre halten.
Bei der Kunststoff-verblendeten Krone wird die Verblendung nicht im Kaubereich
gemacht, da diese den Kaukräften meist nicht standhält. Da, eine
Kaufläche aus Metall jedoch sehr dunkel aussieht, wird vom Zahnarzt der
Wunsch des Patienten gerne erfüllt und die Kaufläche mit verblendet.
Nach einigen Jahren ist die Verblendung dann abgenutzt und platzt ab. Das Metall
unter der Verblendung ist meist sehr dünn (weniger als 1mm), damit ausreichend
Platz für die Verblendung da ist. Einige Jahre später ist dann ein
Loch in der Krone und Karies kann eindringen.
Kunststoffverblendungen werden auf das Metall geklebt und mit Unterschnitten,
die mit kleinen aufgegossenen Metallperlen erzeugt werden zusätzlich
gesichert. Durch die Kaukräfte kommt es zu Biegespannungen zwischen
Kunststoff und Metall, wodurch sich die Klebefuge mit den Jahren langsam löst.
Durch die Sicherung geht die Verblendung nicht verloren, es kommt aber zu
dunklen Verfärbungen zwischen Kunststoff und Metall.
Keramikverblendungen sind viel stabiler und härter und können daher auch auf
der Kaufläche eingesetzt werden. Aber auch bei Keramik gibt es Abplatzungen
und Spaltverfärbungen.
Eine Kunststoffverblendung im Kaubereich hält ca. 5 Jahre.
Eine Kunststoffverblendung außerhalb des Kaubereichs und eine Keramikverblendung
kann bis 10 Jahre halten. Das gleiche gilt für Vollkeramikkronen.
Vollkeramikkronen aus Zirkon können sich schon mal vom Zahn lösen, und dann
brechen. Auch kann sich die Verblendung vom Zirkon lösen. Vollkeramikkronen
aus Oxidkeramik können ebenfalls brechen, die Verbindung zum Zahn ist jedoch
besser.
Die Kosten
Die Preise für Zahnersatz sind in Deutschland noch stark reglementiert und
unterliegen daher kaum dem Wettbewerb.
Für die gesetzliche Kassen gilt der Bewertungsmaßstab (BEMA 2004 Stand 2008)
der zwischen Kassen und Zahnärzten ausgehandelt wird. Dieser ist
bundesweit einheitlich und für die Zahnärzte verbindlich und gilt für die Kassenkrone. Das ist die Stahlkrone
bei den Seitenzähnen und zusätzlich die Kunststoffverblendung bei den
vorderen Zähnen. Zusätzliche Arbeiten wie z.B. Keramikverblendungen
müssen zusätzlich berechnet werden.
Durch die letzten Gesundheitsreformen wurden die Kassen gestärkt, so
daß diese jetzt eigene einzelne Verträge mit den Zahnärzten abschließen können.
Für die Metallkrone erhält der Zahnarzt nach BEMA 2004 148 Punkte.
Der Punktwert beträgt einheitlich 0,7316 Euro. Das ergibt dann 148 x 0,7316 = 108,28 Euro Honorar für die Krone.
Die Laborkosten sind ebenfalls einheitlich reguliert, jedoch gilt hier ein
sogenannter Höchstpreis, von dem nach unten abgewichen werden kann.
Die Preise sind im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen
zahntechnischen Leistungen (BEL II 2004) festgelegt und die Preise werden
zwischen Zahntechnikerinnung und Kassen ausgehandelt.
Materialkosten für z.B. Abdruckmaterialien oder Metallegierungen dürfen
zum Teil zusätzlich berechnet werden.
Alle Kosten zusammen ergeben bei der Metallkrone im Durchschnitt 235,42 Euro. Dieser
Durchschnittspreis ist die Grundlage für die Berechnung des Festzuschuß den Kassenpatienten von ihrer Kasse erstattet bekommen.
Der einfache Festzuschuß beträgt 117,71 Euro. Nämlich genau die
Hälfte des Durchschnittpreises. Das heißt der Patient bekommt vom
Zahnarzt z.B. die folgende Rechnung für eine Krone:
Zahnärztliches Honorar 115,00 Euro
Praxismaterial 2,00 Euro
Laborkosten 120,00 Euro
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Gesamtkosten 235,00 Euro
abzgl. Festzuschuß -117,71 Euro
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Zu zahlen 117,29 Euro
Dann passiert folgendes: Der Zahnarzt bezahlt an sein Labor 120,00 Euro.
Er erhält von der Kasse 117,71 Euro und der Patient bezahlt an den Zahnarzt
117,29 Euro.
Wünscht der Patient eine bessere Krone, z.B. eine Goldplatinlegierung mit Keramikvollverblendung,
so sind Zahnarzt und Labor nicht mehr preisgebunden. Dann könnte die Rechnung z.B.
so aussehen:
Zahnärztliches Honorar 300,00 Euro
Praxismaterial 2,00 Euro
Laborkosten 300,00 Euro
-------------------------------------------------------------
Gesamtkosten 602,00 Euro
abzgl. Festzuschuß -117,71 Euro
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Zu zahlen 484,29 Euro
Der Festzuschuß ist unabhängig von der Art der Krone und ändert sich dabei
nicht. Allerdings erhalten Patienten bei regelmäßiger Vorsorge einen Bonus von
20% (nach fünf Jahren) oder 30% (nach 10 Jahren). Der Festzuschuß ändert sich
dann in unserer Rechnung von 117,71 Euro auf 141,25 Euro bzw. 153,02 Euro. Der doppelte
Festzuschuß, der bei besonderen Härten gezahlt wird, beträgt übrigens
235,42 Euro. Zusatzversicherungen bezahlen meist 35% der Gesamtsumme ohne Mehrleistungen
(einfacher Festzuschuß
= 50% der Gesamtsumme / Bonus 20% des Festzuschusses entspricht 15% der Gesamtsumme:
50% + 15% = 65% + 35% Zusatzversicherung = 100% der Gesamtsumme).
Der Preisvergleich ist daher sehr schwierig. So ist 200 Euro für eine Stahlkrone
eher viel, für eine Keramikkrone eher wenig. Da Kostenvoranschläge von verschiedenen
Zahnärzten meist auch in der Art des Zahnersatzes verschieden ausfallen wird der
Preisvergleich noch erschwert.